Die Rückzahlung illegaler Retrokommissionen an Kunden könnte die Banken Milliarden kosten. Mit einem Mix aus Zuckerbrot und Peitsche versuchen sie, den Schaden zu begrenzen.
Derzeit ist Zuckerbrot angesagt. Die Nummer eins der Industrie, die UBS, geht voraus und bietet ihren wichtigsten Kunden mit den grössten Vermögen und Einflussmöglichkeiten rasche Deals an.
In diesen Wochen offerieren Berater und Juristen der UBS den langjährigen Kunden, die in diese Kategorie fallen und mit dem Gang vor Gericht gedroht hatten, eine Globallösung.
„Die Beraterin meinte, sie sei jetzt von ganz oben autorisiert worden, rasch einen Vergleich abzuschliessen“, sagt ein grosser UBS-Kunde im Gespräch.
Noch im Frühling habe sich die Bank völlig anders verhalten. Statt Hand zu einem Deal zu bieten, habe die Grossbank gemauert.
Bei der UBS heisst es, dass die Bank zuerst technisch soweit sein musste, genaue Aufstellungen über die geflossenen Retros anzufertigen.
Nun treffe dies zu, meinte gestern ein Sprecher der Bank. Man wolle jetzt das Retro-Thema „schnell“ hinter sich bringen und „nach vorne schauen“.
Das Thema Retro-Rückzahlung nimmt breit Fahrt auf.
Heute berichtet der Tages-Anzeiger von Entschädigungen, welche Kunden der Credit Suisse ausbezahlt erhalten würden.
Dabei soll es sich sogar um Kunden ohne Beratungsmandat handeln.
Das wäre überraschend. Bisher stellten sich die Banken auf den Standpunkt, dass sie nur Mandatskunden zu entschädigen hätten.
Sie bezogen sich auf ein Bundesgerichtsurteil von letztem Herbst gegen die UBS.
Das oberste Gericht verpflichtete damals die Bank, einem Kunden mit einem Verwaltungsmandat die über die letzten Jahre aufgelaufenen und versteckt einkassierten Kommissionen zurückzuerstatten.
Mit dem Urteil krachte ein Gebühren-Modell zusammen, das den Banken während Jahrzehnten ein wohliges Dasein garantiert hatte.
Statt transparent ihre Kosten offenzulegen, hielten die Geldhäuser ihre Kunden in der Illusion, dass sämtliche Beratungen unentgeltlich seien. Die Bank als selbstlose Beraterin – so der Eindruck nach aussen.
Dass dem wohl nicht so sein würde, war den Kunden schon klar. Nur wussten sie nicht, wie der Mechanismus genau ablief.
Das war ihnen egal, solange die Kurse nach oben zeigten. Erst mit der Krise kam der Ärger. Nun forderten Kunden Einsicht ins verworrene Gebühren-Dickicht.
Der Mechanismus basierte auf intransparenten Geldflüssen zwischen den Banken und den Anbietern von Finanzprodukten wie Fonds.
Die Banken brachten den Fondsanbietern das Kundengeld und erhielten im Gegenzug eine Kommission, die Retro.
Diese war Teil der Gesamtkosten oder Total Expense Ratio (TER), welche rund um den Fonds anfielen.
Ein klassischer Kickback-Setup, so wie in anderen Branchen auch.
Das Retro-Modell war Industriestandard und machte alle Mitspieler – Banken, externe Vermögensverwalter, Produkteanbieter – happy und reich.
Doch das Ganze hatte einen entscheidenden Haken. Die Bankberater hatten einen Anreiz, ihren Kunden jene Fonds anzupreisen, welche ihnen selbst die höchsten Retros versprachen.
Wie bei den Händlern im Investmentbanking, wo der Kurzfristgewinn mehr Bonus versprach als langfristig solide Anlagen, wuchs die Gefahr von Fehlallokationen.
Das Geld der Kunden floss häufig nicht aufgrund der Qualität der Beratung und des Produktes, sondern aufgrund der intransparenten Kommissionen.
Nach dem Bundesgerichtsurteil befahl die Berner Finanzmarktaufsicht den Banken, den Richterspruch rasch umzusetzen.
Damit war klar: Auch die Retro-Vergangenheit wird zur teuren Altlast, so wie das Schwargeld.
Die gesamte Schadenssumme ist noch nicht abschätzbar. Entscheidend wird sein, ob der Zwang zur Rückerstattung auf Mandatskunden beschränkt bleibt, oder ob auch Kunden ohne Mandate entschädigt werden müssen.
Ein bekannter Zürcher Jurist zeigt sich überzeugt, dass auch Nicht-Mandatskunden Anrecht auf die jahrelang abgeknöpften Retros haben. „Jeder Richter würde so entscheiden“, meint der Wirtschaftsanwalt.
Für die Banken wäre das ein Schreckensszenario. Ihre Bilanzen würden erneut bluten.
Die Taktik von UBS & Co. ist entsprechend klar. Nach aussen geben sie sich hart, um Kunden ohne viel Power abzuschrecken.
Das trifft vor allem die Kleinen mit ein paar Zehntausend oder wenigen Hunderttausend Franken in den Wertschriftendepots. Sie sollen mit einem Butterbrot abgespiesen werden.
Diese Klienten stehen vor einer schwierigen Wahl.
Sollen sie die Miniangebote ihrer Banken akzeptieren, oder sollen sie auf die Barrikaden steigen und wie die Grossen mit Gerichtsprozessen drohen?
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Die beliebtesten Kommentare
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Die Gerichte machen bei einbehaltenen Reteros jetzt auch mit strafrechtlichen Verurteilungen Dampf – siehe Artikel in der letzten „Schweizer Bank“.
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Danke Herr Kamber
Genau wie ihr Beispiel gibt es hunderte mehr -Autobranche, Versicherungsbranche, Medikamentenbranche, Wohnungsmarkt etc., etc.. Einfach ausgedrückt ist jeder Rabatt eines Händlers an einen Wiederverkäufer ebenfalls eine Retro. Entweder akzeptiert man diesen Mechanismus oder man gibt sich der Illusion hin, es gehe ohne. Es ist Teil unserer Marktwirtschaft. Viele der Gerechtigkeitsschreier vergessen wohl, dass sie auch daran teilnehmen, ohne es zu merken. -
Mein Generalunternehmer verpflichtete mich für den Innenausbau bei ihm genehmen Lieferanten zu bestellen. Exklusiv. Wenn nicht drohten hohe „Bussen“. Der GU sackte nun so beim Küchenbauer, Sanitas/Troesch, Sabag etc. tausende Franken Retro ein. Nie ein Thema. Aber die Finanzbranche soll rückwirkend rückvergüten.
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Genau, das sehe ich gleich. Diese Heuchlereien, es dieses Gebahren ist in allen Branchen üblich. Was wenn nun alle 10 Jahre rückvergüten müssten?
Viel Spass in einem Rechtstaat wie unserem, in welchem die Gesetze so ausgelegt werden können wie es gerade passt. Und das Volk jubelt, aber nur so lange sie nicht selbst direkt betroffen sind.
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Ist doch in Ordnung – dann werden alle Retros zurückbezahlt und im Gegenzug all H an Beratungen mit 250.-/h veranschlagt…
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Novartis zahlt der Apotheke eine Vertriebsentschädigung auf ein Produkt gegen Heuschnupfen, damit die Apotheke daran interessiert ist, dass diese das Novartis-Produkt verkauft und nicht das Generika oder das Konkurrenzprodukt von Bayer.
–> Der Witz am ganzen: Das ist ERLAUBT!!!!! HAHAHAHAHAHAHA…. So Dumm ist unsere Gesellschaft oder allenfalls das Bundesgericht.
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stimme ihnen zu, dass dies im grundsatz eigentlich auch verwerflich ist, da der apotheker ja nicht das wohl des kunden als oberste prio verfolgt. doch juristisch geht ihr beispiel nicht auf, da es sich nicht um ein auftragsverhältnis handelt.
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@Peter Frei: Es stimmt, diese Praktiken gibt’s nicht nur im Finanzsektor. Retros werden deshalb aber nicht legitimer.
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@jacob: Das Vermögensverwaltungsmandat ist ein Auftragsverhältnis. Dann würden Sie mir zustimmen, dass die ganz normale Anlageberatung, wie die Beratung beim Apotheker, keine rückforderbaren Vertriebsentschädigungen auslöst?
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rein explizit besteht zumindest in den allermeisten fällen nur ein depot/konto vetrag, der so auch kein auftragsverhältnis begründet. aber bei den broschüren und gesprächen werden jedoch (zu) oft viel weitergehende beratungsdienstleistungen beworben und faktisch erbracht. ja nach intensität und interaktion zwischen kunde und berater wird dadurch eben doch ein auftragsverhältnis begründet. sollte in vielen fällen ein auftragsverhältnis vorliegen, wissen wir alle, dass dies in die milliarden geht, den in vielen depots liegen fett unterlegte produkte und übrigens auch bei ganz normalen retail banken. übrigens ist gut zu wissen, dass ein grosse ch bank schon vor jahren in den usa mit ihren eo gebührenmodellen schiffbruch erlitten hat. die us gerichte hielten schlicht fest, dass wenn eine gebühr, also ein dienstleistungsentgelt nicht transaktional abgerechnet wird, eine dauerhafte dienstleistungspflicht/ sorgfaltspflicht begründet wird. diese bank rechnete ihhre gebühren also pro rata temporis, notabene auf basis des gebuchten vermögen ab. notabene begründete dies ein dauerhaftes auftragsverhältnis nach zeit und im umfang des gebuchten vermögens. es bleibt also spannend, denn die ch gerichte werden sich in den nächsten 2 jahren ganz bestimmt klarer äussern. m.e. ist es höchste zeit endlcih schlanke produkte ohne retro layer anzubieten und dafür die service gebühren anzupassen. der kunde gewinnt wohl finanziell nichts, doch schafft dies klarheit und die berater/ agents agieren ein klein wenig mehr im sinne ihrer kunden/ prinzipale.
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Das mehr Transparenz an den Tag gelegt ist sicher ok – andere Banken sind der UBS voraus. Aber die Behauptung, die Berater hätten für die Kunden die Fonds mit den höchsten Retros ausgesucht, ist falsch und schlichtweg eine Behauptung.
Schliesslich muss man wohl eingestehen: Kosten sind das eine, Performance das andere. Oder umgekehrt. Wenn der Kunde schlussendlich eine gute Performance ausgeliefert bekommt, sind die Kosten vernachlässigbar.-
die meisten banken unterhalten gut dotierte produkte management teams, die nichts anderes tun, als kosten fette produkte ins bevorzugte und empfohlene product shelf zu legen. die kosten günstigen können die bankler also gar nicht erst vertreiben, da die nicht angeboten werden. etwa so als würden ihnen beim grossverteiler nur premium selection produkte angeboten. da ist auch das günstigste überteuert.
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Für Beratung was bezahlen? nun wenn es Beratung ist, aber oft ist das Beratungsgespräch ein Verkaufsgespräch. Banken verlangen ja was bei echten Beratungen bspl. bei M¬A und zwar nicht zu wenig. Aber an diesem Problem sind wirklich die Banken ganz alleine schuld.
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Eine wirklich traurige Geschichte. Dieses Urteil hat nicht viel mit Rechtstaatlichkeit zu tun. Wie kann es sein, dass ein Richter eine Praxis für die Vergangenheit ändern kann? Verständlich wäre es für mich, wenn das Bundesgericht entschieden hätte, ab heute geht es nicht mehr und Punkt.
In diesem Fall geht es um Retrozessionen, nächstes Mal geht es beim Bäcker um die Preise seiner Weggli und beim anderen Mal um den CO2 Ausstoss des Mercedes 320 –> rückwirkend versteht sich! Ich als Unternehmer muss mich auf den Rechtstaat verlassen können.-
@clude: Das Gerichtsurteil ist nichts, das heute für die Vergangenheit geändert worden wäre. Der OR Artikel (OR400) gibt es schon viel länger als dass die Rückzahlungen nun gemacht werden müssen…
Aber in einem Punkt muss ich Ihnen und allen anderen Recht geben: Es geht nicht an, dass die Finanzbranche für etwas bestraft wird, das in anderen Branchen (Architekten, Sanitäre, Ärzte, Pharmazien, …) auch wissentlich praktiziert wird – ohne dass jemand Einhalt gebietet. -
dann lesen sie als unternehmer besser nochmal das or. da verjahrt nunmal nicht jede untat gegenüber dem auftraggeber nach einigen minuten.
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Hier finden Sie die Wahrheit über Retrozessionen oder Vertriebsentschädigungen, welche in vielen Branchen wie beispielsweise Pharma, IT, Versicherung, Reisebüro etc. üblich sind:
http://www.finews.ch/news/finanzplatz/9945-retrozessionen-bundesgericht-finanzprodukte-entscheid-interessenskonflikte-bankiervereinigung-christoph-winzeler -
Jeder Handwerker schlägt auf seinen Einkaufspreisen beim Material rund 20 % drauf (= Kick-back, Retrozession) und verrechnet natürlich auch die Arbeitszeit beim Kunden. Frage jetzt; kann ich von allen Bauarbeiten (Auftragsvolumen circa CHF 200’000) an meinem Haus in den letzten 10 Jahren von den Handwerkern diesen Materialaufpreis jetzt zurückfordern oder muss ich zuerst gegen diese klagen und ein Bundesgerichtsurteil erwirken ?
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Retrozessionen sind nicht „Marge (Bänkler sind Zinsdifferenzler)“ sondern nacktes kickback (ohne irgendwelche Haftung). Im Gegensatz zu Ihren 20%. Wenn Sie diese Marge, im Wissen davon, nicht gedrückt haben, naja… dann bleibt nur zu hoffen, dass sich der Handwerker, dank dem höheren Ertrag, mehr Zeit und Mühe genommen hat. Sodass: den Preis vergessen Sie, die Qualität bleibt an/in Ihrem Haus und Sie können, im worstcase, auf den Handwerker zurückgreifen. Dies ist der Gegensatz!
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Bei den Leistungen von Handwerkern kommen (normalerweise) die Bestimmungen des Werkvertrages zur Anwendung.
Bei Vermögensverwaltungsaufträgen kommen dagegen die Bestimmungen des Auftrages zur Anwendung. OR Art. 400 Abs. 1 „Der Beauftragte ist schuldig, auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und alles, was ihm infolge derselben aus irgendeinem Grunde zugekommen ist, zu erstatten.“ ist Teil der Bestimmungen des Auftrages und nicht des Werkvertrages 🙂
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user: es stellt sich die Frage, wer die „Retrozession“ eingesackt hat. Bei reiner Vermittlung, von z.B. „Sammelvermögen“, und „dem Dank dafür“ würde ich nicht auf’s OR stützen; jedoch als Retrozession bezeichnen.
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Ich will eine Frage in den Raum stellen:
Wenn ich in der Apotheke mich beraten lasse und entsprechend z.B. ein Heuschnupfenmittel kaufe, kann ich den Gewinn, den die Apotheke macht zurückverlangen, da dies nicht dem effektiven Einkaufspreis entspricht?
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Ich glaube in der Apotheke bekommen Sie fürs Heuschnupfenmittel nichts zurück. Weil Sie ja was für den Heuschnupfen wollten und auch bekamen und das der Apotheker ja noch was verdienen muss ist ja auch klar. Bei denn Banken ist was anderes, da ich Geldanlegen will und eine Anlage suche wo mir was bringt und nicht nur für denn Berater etwas Boni und mir einen Verlust, sonst könnte ich das Geld ja unter die Matratze legen. Aber noch kurz zum Apotheker, wenn der Ihnen ein „Claritipol“ für zehn Fr. verkaufen sollte und jetzt rechnet der Apotheker das er damit „nur“ vier Franken verdient, sich als gleich an die Banker Machenschaften erinnert, und dann Ihnen Botox spritzt gegen Falten und für das 300.- Fr bekommt damit 250.- verdienst, Sie hatten noch gar keine Falten aber sie müssen in Notfall eingeliefert werden. Da könnte ich mir schon vorstellen das der Apotheker schon noch einiges an Geld wider abgeben muss. Und wenn das alle Apotheker machen bin ich mir sicher in ein paar Jahren haben sie dann denn gleichen ruf wie die „Bänklis“
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Guter Punkt. Vor allem die Versicherungsanbieter hätten in einem solchen Fall sehr viel zu verlieren, denn sie weisen auch nicht transparent aus, ob/wieviel Retro wohin fliessen. Aber da sich die Presse im Moment auf die Banken fokussiert besteht ja für den Regulator noch kein Anlass, auch in andere Bereiche genauer zu investigieren.
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Nein, können sie nicht zurückfordern. Wenn Ihnen die Apotheke aber anstatt dem Heuschnupfenmittel eine Chemo-Therapie verordnet, können Sie die Apotheke verklagen. Das wäre wohl das richtige Beispiel. Apotheker verschreiben, zumindest momentan, nicht die falschen Medikamente. Das kommt vielleicht mal in der Zukunft, wenn Novartis und Roche die Ideen ausgehen sollten.
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Das können Sie natürlich nicht.
Aber das ist auch nicht das gleiche.
Was würden Sie sagen, wenn Sie in der Apotheke nach einem Heuschnupfenmittel fragen und der Apotheker verkauft Ihnen etwas gegen Halsweh, weil dort die Marge oder der Kickback höher ist.
Diese Beschreibung trifft die Situation doch eher, oder ?
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Der Heuschnupfen wird als Krankheitsbild sowieso überbewertet.
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Würde es anders aussehen, wenn ich bereit gewesen wäre, für die Beratung, die ich in Anspruch nehme, zu bezahlen?
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aber hallo – hier geht es ja nicht darum, falsch beraten worden zu sein (halsweh statt schnupfen), sondern der kunde fordert einfach einen teil der marge zurück (vom halswehmittel gegen halsweh). unter dem strich profitiert niemand: die retros verschwinden zwar, werden aber durch höhere gebühren kompensiert. viel aufwand für nichts!
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@Guy-Fawkes: Ihr Beispiel müsste so lauten: Novartis zahlt der Apotheke eine Vertriebsentschädigung auf ein Produkt gegen Heuschnupfen, damit die Apotheke daran interessiert ist, dass diese das Novartis-Produkt verkauft und nicht das Generika oder das Konkurrenzprodukt von Bayer.
–> Der Witz am ganzen: Das ist ERLAUBT!!!!! HAHAHAHAHAHAHA…. So Dumm ist unsere Gesellschaft oder allenfalls das Bundesgericht.
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Interessante Entwicklung im Früh-Stadium!
Die Frage tut sich auf, wie sich diese Retro-Bewältigung auf institutionelle Kunden auswirken wird, bzw. muss.
Die AHV und andere Vorsorge-Einrichtungen des Staates, der Kantone und Kommunen unterhalten Mega-Milliarden-Depots bei den Banken. Wer fordert hier die Retros zurück?
Oder gilt hier anderes Recht: Wo kein Kläger gibt es keine Rückerstattung?
Nur eine Frage.
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Pensionskassen und institutionelle Anleger kaufen die I-Klasse bei Fonds. Diese Fonds zahlen keinerlei Bestandeskommission (Retro). Damit hat sich dieses Problem eigentlich erledigt.
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Guten Morgen Herr Hässig
Im letzten Teil fehlt ein Teil des Textes – Freitagsmüdigkeit oder der Compi spinnt? :-))
Guten Morgen Herr Hässig Im letzten Teil fehlt ein Teil des Textes - Freitagsmüdigkeit oder der Compi spinnt? :-))
Interessante Entwicklung im Früh-Stadium! Die Frage tut sich auf, wie sich diese Retro-Bewältigung auf institutionelle Kunden auswirken wird, bzw. muss.…
Ich will eine Frage in den Raum stellen: Wenn ich in der Apotheke mich beraten lasse und entsprechend z.B. ein…